Schulordnung

Die Schule ist unser Arbeitsplatz, auf dem sich Schüler, Schülerinnen, Lehrer, Lehrerinnen und das Reinigungspersonal wohl fühlen und ihre Arbeit verrichten können.

Es ist wichtig, dass Schule eine ehrliche, hilfsbereite Gemeinschaft ist, in der wir miteinander friedlich und respektvoll umgehen.

Was wir in der Schule lernen, ist die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Laufbahn. Eine positive Einstellung zum Lernen und ein höflicher, respektvoller Umgang miteinander sowie das Befolgen der Schulregeln sind die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulabschluss. 

Die folgenden Regeln sind besonders wichtig:

1.       Unser Schulhaus ist unser Arbeitsort. Wir gehen sorgfältig mit allen Gegenständen um. Jeder achtet auf Ordnung am Boden, an den Wänden und in der Garderobe.

2.       Der Müll kommt in die dafür vorgesehenen Mistkübel.

3.       Trinken, Zuckerl lutschen oder Kaugummi kauen ist im Unterricht möglich, solange dabei niemand gestört wird. Grundsätzlich entscheidet aber jeder Lehrer/Lehrerin, was in seiner/ihrer Stunde erlaubt ist.

4.       Am Ende des Unterrichtstages wird die Klasse aufgeräumt und alle Sessel werden auf die Tische gestellt.

5.       In den Nebenräumen werden nach jeder Stunde die Sessel wieder auf die Tische gestellt.

6.       Unsere Schule ist – auch in allen Pausen -  eine handyfreie Zone! Das Handy darf ausgeschaltet mit in die Klasse, darf aber nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Lehrers/ der Lehrerin zur Hand genommen werden. Andernfalls wird es vom Lehrer/ von der Lehrerin abgenommen.

7.       Alle SchülerInnen müssen Hausschuhe in ihrem Spind haben. Im Physiksaal, in der Küche und in den Werkräumen müssen die Hausschuhe angezogen werden. 

8.       Im Werkraum sind aus Sicherheitsgründen feste Hausschuhe (keine Filzschlapferl) oder Straßenschuhe notwendig.

9.       In der Turnhalle sind Socken nicht erlaubt.

10.   Die kleinen Pausen sind dazu da, die Unterrichtsmittel für die folgende Stunden vorzubereiten. Die Klasse darf nur für den Gang zur Toilette verlassen werden.

11.   Getränke an den Automaten dürfen nur in der Früh, der großen Pause und in der Mittagspause gekauft werden. 

12.   Die Fensterflügel dürfen nur während der Anwesenheit einer Lehrkraft vollständig geöffnet werden.

13.   Als Maßnahme bei Verletzungen schulischer Pflichten muss das Versäumte in der unterrichtsfreien Zeit nachgeholt werden. Die Entscheidung obliegt der jeweiligen Lehrperson, die Eltern werden verständigt.

14.   Handlungen, die zu Verletzungen anderer bzw. Beschädigung des Mobiliars führen, sind zu unterlassen.

15.   Das Betreten einer anderen Klasse ist grundsätzlich verboten.

16.   Das Mitnehmen von sicherheitsgefährdenden und störenden Gegenständen ist verboten.

17.   Wir verwenden auch außerhalb des Unterrichts Deutsch als gemeinsame Sprache.